Sicherheitsmängel
Keines der 130 Atomkraftwerke in Europa bekäme heute noch eine Genehmigung.
Ob mangelhafter Schutz gegen Flugzeugabstürze, unzureichende Notkühlung, fehlende Auslegung gegen Kernschmelz-Unfälle oder alternder, ermüdender Stahl: Kein einziges Atomkraftwerk in Deutschland ist sicherheitstechnisch auf dem Stand von Wissenschaft und Technik, den das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Gefahren der Atomkraft eigentlich fordert. Da helfen auch millionenteure Nachrüstungen nichts.
Als Neubau bekäme wegen der eklatanten Sicherheitsmängel heute keines der Atomkraftwerke in Deutschland nochmals eine Genehmigung.
Gutachten zweifelt an Erdbebensicherheit von AKW
Das AKW Gundremmingen erfüllt aktuelle Sicherheitsanforderungen im Erdbebenfall nicht (Der Spiegel, 2014)
Atomstrom 2018: Sicher, sauber, alles im Griff?
Laut Studie stellen deutsche AKW weiterhin eine Gefahr für unserer Sicherheit dar (BUND, 2018)
«Stand von Wissenschaft und Technik»
Die Bedeutung gemäß der vom Bundesverfassungsgericht zum AKW Kalkar entwickelten Drei-Stufen-Theorie (Wikipedia, abgerufen 2020)
Experte: Deutsche AKW sind veraltet
Nur zur Erteilung der Genehmigung wird ein deutsches AKW auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik untersucht (Rheinische Post, 2011)
Das Atomgesetz (§ 7 Abs. 2) verlangt von Atomanlagen Vorsorge gegen Schäden «nach dem Stand von Wissenschaft und Technik» (2020)
Studie des Ex-Atomaufsehers Wolfgang Renneberg erläutert Altersrisiken von AKW (im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2010, S. 4-6)
BMU: AKW entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen
Rechtliche Bewertung BMU von 1999: Kein AKW genügt gesetzlich gefordertem Stand von Wissenschaft und Technik (IPPNW, 2005)
Zwischenbericht zu den Risiken von Laufzeitverlängerungen alter AKW
Stand von Wissenschaft und Technik bei alten AKW nicht umsetzbar (Studie i. A. der Allianz der Regionen für einen europaweiten Atomausstieg, 2019)