Schutzlose Nachkommen
Kommende Generationen genießen vor Gericht keinen Schutz vor Atomgefahren.
Ist ein Endlager undicht, schadet das in erster Linie künftigen Generationen. Allerdings kann niemand vor Gericht klagen, wenn die Behörden heute bei der Abschätzung der Langzeitsicherheit schlampen. Denn wer jetzt klagt, ist nicht selbst betroffen, wenn der Strahlendreck in 1.000 Jahren wieder an die Oberfläche kommt. Und Schäden für spätere Generationen können vor Gericht nicht geltend gemacht werden. Das hat im Streit um das geplante Endlager Schacht Konrad das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Merke: Atommüll setzt den Rechtsstaat außer Kraft.
Atommüll: Sicherheitsanforderungen veraltet!
Aus Schacht Konrad darf deutlich mehr Radioaktivität austreten, als für ein hochaktives Lager erlaubt würde (.ausgestrahlt -Blog, 2019)
Familien verklagen EU auf mehr Klimaschutz
Für ihre Kinder und kommende Generationen zogen Familien vor Gericht und verklagten die EU-Kommission (Tagesspiegel, 2018)
Kurzübersicht zum KONRAD-Projekt
Hintergrund zum geplanten Atommülllager in der ehemaligen Eisenerzgrube Konrad (Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad e.V., 2019)
Verfassungsbeschwerde gegen «Schacht Konrad»
BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Atommülllager unter Salzgitter nicht zur Entscheidung an (1 BvR 1178/07, 2009)
Kein Recht auf Langzeitsicherheit
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsklage gegen die Genehmigung von Schacht Konrad (taz, 2009)