Lager per Dekret
Der Bundestag will bestimmen, wo der Atommüll hinkommt – damit kein Gericht es überprüfen kann.
Partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend und lernend soll das Verfahren sein, das den Standort für die langfristige Lagerung des in Deutschland verursachten hochradioaktiven Atommülls bestimmt. So verspricht es gleich der zweite Satz des Standortauswahlgesetzes von 2017.
Tatsächlich räumt das Gesetz den von der Standortwahl Betroffenen keinerlei Mitspracherecht ein. Die Auswahlkriterien sind politisch und nicht wissenschaftlich begründet, eine Fehlerkorrektur ist nicht vorgesehen.
Und: Alle wesentlichen Standort(vor)entscheidungen soll zudem nicht wie üblich eine Behörde treffen, sondern – ein Novum – der Bundestag. Dessen Votum ist weder an sachliche Grundlagen gebunden noch gerichtlich anfechtbar.
Aus den Fehlern nichts gelernt
Der heutige Umgang mit Atommüll läßt für die Zukunft nicht viel Gutes erwarten (.ausgestrahlt-Blog, 2019)
Die behördliche Vorbereitung der Teilgebiete-Konferenz ist an Kritikwürdigkeit kaum zu übertreffen (.ausgestrahlt-Blog, 2020)
Gebündelte Informationen zum Thema Standortsuche für ein langfristiges Atommüll-Lager (Hintergrundinfos von .ausgestrahlt)
Kritik am Suchverfahren für einen bestmöglichen Standort für ein Atommülllager (BUND)
Kritische Anmerkungen zum Standortauswahlverfahren (Broschüre von .ausgestrahlt, 2018)
Bürgerbeteiligung im Zuschauerraum
Mit «Zeitdruck» wurde ein Verfahren begründet, dass ohne Beteiligung von Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft stattfindet (Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, 2018)
Beteiligt werden oder beteiligt sein?
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsuche für ein langfristiges Atommüll-Lager nach StandAG (Expertise von Dr. Dieter Kostka für .ausgestrahlt, 2019)
Atommüll-Endlager für eine Million Jahre
Das gesuchte Endlager soll eine Million Jahre sicher halten. Wie kommt man auf diese Zahl? (SWR, 2017)
«Fehler fallen viel zu spät auf»
Interview mit Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit über fehlenden Rechtsschutz und andere Mängel des Standortauswahlgesetzes (.ausgestrahlt, 2016)
Pseudo-Beteiligung statt Mitbestimmung, Legalplanung statt gerichtliche Prüfung (.ausgestrahlt-«Atommüllzeitung», S. 2, 2018)
Standortauswahlgesetz, § 1 Zweck des Gesetzes, Abs. 2
Zieldefinition im Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (BMJV/BfJ, 2017)