Direkt zum Inhalt der Seite springen
Contextual Text
 Collage: Ein Jumbojet bringt, im Absturz begriffen, mit einer seiner Tragflächen einen von zwei Reaktorkühltürmen zum Einsturz; im entweichenden Wasserdampf der Kühltürme erscheinen „Radioaktiv“-Zeichen.
#21

Flugzeugabsturz

Atomkraftwerke sind nicht gegen die Folgen eines Flugzeugabsturzes geschützt.

Kein Atomkraftwerk in Deutschland würde den Absturz eines vollgetankten Passagierflugzeuges überstehen. Das hat die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) bereits 2002 in einem – ursprünglich geheimen – Gutachten für das Bundesumweltministerium nachgewiesen.

Seit den Anschlägen auf das World Trade Center vom 11. September 2001 zählt ein solcher Absturz nicht mehr zum hinzunehmenden «Restrisiko». Im Schnitt ein Mal pro Jahr lösen die Behörden inzwischen Luftalarm für AKW in Deutschland aus.

Tatsächlich schützen würde nur ein Abschalten der AKW. Deren Betreiberfirmen und Behörden jedoch zögern dies unter Verweis auf laufende Untersuchungen heraus – seit mehr als 15 Jahren. Und selbst die neuesten Reaktoren vom Typ EPR, die in Finnland und Frankreich in Bau sind, überstehen einen Flugzeugabsturz nicht.


Weitere Gründe