Entsorgungslüge
Noch kein einziges Gramm Atommüll ist schadlos für Mensch und Umwelt entsorgt.
«Zur Frischhaltung von Lebensmitteln» würde er dienen – mit solchen Versprechen wischten Expert*innen Mitte der 1950er-Jahre kritische Fragen nach der Entsorgung von Atommüll beiseite. Ohne sich um diesen zu scheren, bauten sie einen Reaktor nach dem anderen. Von den vielen Millionen Tonnen strahlenden Abfalls ist bis heute noch kein Gramm schadlos entsorgt.
Rechtlich gesehen darf in Deutschland kein AKW betrieben werden, solange die Entsorgung des Atommülls nicht gesichert ist. Als «Entsorgungsvorsorgenachweis» dienten wahlweise die undichte und einsturzgefährdete Atommüllkippe Asse II, die Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben, der Bau der Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) Wackersdorf, Atommülltransporte ins Ausland sowie aktuell die «geordnete Zwischenlagerung» der abgebrannten Brennelemente in Castorbehältern in oberirdischen Hallen.
Der Atommüll wird noch in einer Million Jahre strahlen. Die Behälter, die ihn von der Umwelt isolieren, halten angeblich 40 Jahre. Damit ist offiziell alles in Ordnung.
«The World Nuclear Waste Report»
70 Jahre nach Beginn des Atomzeitalters hat kein Land der Welt eine wirkliche Lösung für das strahlende Erbe der Atomkraft gefunden (World Nuclear Waste Report, 2019, engl.)
Zwischenlagerung – die Jahrhundert-Lager
Die Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls wird sehr viel länger dauern, als ursprünglich behauptet (Hintergrundinfos von .ausgestrahlt)
Die Lüge vom sicheren Endlager
Seit Jahrzehnten produzieren deutsche AKW Strahlenmüll. Wohin damit? Auf den Spuren eines Desasters (ARD «Panorama»-Doku, 2009)
Asse war als AKW-Endlager ausgewiesen
Über die Funktion der Atommüllkippe Asse II als Entsorgungsnachweis für die Atomkraftwerke (Der Spiegel, 2009)
§ 9a Verwertung radioakt. Reststoffe und Beseitigung radioakt. Abfälle
«Realistische Planungen (…) ausreichender (…) Zwischenlagermöglichkeiten» gelten als Entsorgungsvorsorgenachweis (Atomgesetz, 2020)
Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke
AKW müssen den «sicheren Verbleib» ihrer abgebrannten Brennelente nur für sechs Jahre nachweisen (Bundesanzeiger 58/1980)
«The World Nuclear Waste Report 2019 – Focus Europe»
Kein Land der Welt hat bisher eine echte Lösung für das strahlende Erbe der Atomkraft gefunden (World Nuclear Waste Report, 2019)
Rechtsentwicklung im Endlagerbereich
Überblick über die gesetzlichen Regelungen für Atommülllager von den 1950er-Jahren bis 2016 (Atommüllreport, 2016)
Hochradioaktiver Atommüll: Wie lange hält der Castor dicht?
Ungeklärte Sicherheitsprobleme bei der Langzeitlagerung hochradioaktiver Abfälle in Castoren (umweltFAIRaendern, 2017)
Karlsruhe stimmt Atomreaktorbau zu – Atommüll sei kein Problem, heißt es (Amtsblatt für den Stadtkreis Karlsruhe, 23.09.1955)